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Prävention illegale Drogen

Im Juni hatten wir erneut Polizei- Hauptkommissar Werner Kremer bei uns zu Gast, der die neunten Klassen der Oberschule diesmal zum Thema „illegale Drogen“ aufklärte.

Diese Beratung ergab aus vielerlei Hinsicht Sinn: zum einen aus gesundheitlich zu betrachtender Perspektive, zum anderen aber auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Verantwortung der Schüler für den Umgang mit sogenannten Genussmitteln und den Folgen, die sich vor allem durch die Teilnahme am Straßenverkehr ergeben.

Zunächst nahm Herr Kremer eine Unterteilung in stoffgebundene bzw. nicht stoffgebundene, psychische und physische Drogen vor und es wurde schnell klar, dass keineswegs nur Substanzen Suchtpotential haben, sondern durchaus auch Verhaltensweisen, wie Smartphonenutzung, Sport oder Einkaufen.

Bei den stoffgebundenen Substanzen können zum Beispiel auch  Salz und Zucker als Drogen bezeichnet werden, doch glücklicherweise sind diese nicht verboten.

Interessant wurde es dann als wir zu hören bekamen, dass vor allem die Vorbildwirkung der Erwachsenen dazu führt, dass statistisch gesehen, Kinder bereits mit 2,5 Jahren das erste Mal mit Alkohol in Berührung kommen.

Trinken dürfen Jugendliche unter Aufsicht vergorenen Alkohol bereits mit 14, diesen zu kaufen ist ab 16 Jahren erlaubt, hochprozentigeren dürfen nur Volljährige erwerben.

Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren gestattet und wir wurden darauf hingewiesen, dass ein Lehrer, als Repräsentant einer Behörde, sich strafbar macht und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000.000,00€ belegt werden kann, wenn er seinen Schutzbefohlenen im Rahmen von Schulveranstaltungen das Rauchen nicht verbietet, wenn diese die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben.

In diesem Zusammenhang wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das „Vapen“ (Verdampfen) noch gesundheitsschädlicher als das Rauchen von herkömmlichen Zigaretten und ebenfalls für Minderjährige verboten ist.

Die Annahme, dass Cannabis inzwischen legal sei, korrigierte Herr Kremer dahingehend, dass die Erlaubnis sich darauf bezöge, dass Volljährige bis zu drei Pflanzen zu Hause haben dürften, aber der Handel und Besitz immer noch strafrechtlich verfolgt würden. Lehrer müssten ihre Schüler zwar nicht bei der Polizei anzeigen, wenn sie sie mit illegalen Substanzen erwischten, wären jedoch den Eltern und der Schulleitung gegenüber zu einer Meldung verpflichtet.

Abschließend wurden noch alle Fragen der Schüler zu:  Was ist erlaubt und was ist verboten beantwortet und das sehr eindringliche Bild übermittelt, dass sich Drogenkonsum IMMER negativ auf das Lernen auswirkt, wobei Herr Kremer die Metapher nutzte, dass die Synapsen beim Kiffen wie mit Gummihandschuhen überzogen sind und diese eine Übermittlung von Informationen im Gehirn verhindern, sodass der Wissenserwerb auf der Strecke bleibt. Die Konsequenzen für die schulischen Leistungen brauchte er uns dann nicht weiter auszuführen.

Wir danken sehr für die informative Unterweisung!

Bericht: Marie Lembke
Foto: Adobe Stock (stock.adobe.com): © New Africa

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