Im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist die Meinungsfreiheit als „[…] ungehindert […]“ und „[…] ohne Rücksicht auf Grenzen […]“ definiert. Auch im Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes ist sie verankert. Doch wie weit darf Meinungsfreiheit gehen? Und braucht es verbindliche Regeln der Kommunikation?
Ein freier Meinungsaustausch sorgt für gesellschaftlichen Fortschritt und neue Ideen, weil bestehende Normen und Ansichten hinterfragt werden. Zum Beispiel sind heutzutage rassistische Begriffe verboten oder zumindest ein gesellschaftliches No-Go, was vor etwa 60 Jahren noch Gang und Gäbe war. Zudem ist Pluralismus ein wichtiger Bestandteil der modernen Demokratie und schützt vor Meinungsmonopolen durch die Gleichstellung aller Meinungen, auch die in der Minderheit.
Allerdings bereitet eine ungehinderte Meinungsfreiheit auch eine optimale Möglichkeit zur Verbreitung von Verschwörungstheorien und sogar Hass, weil es keine klaren Grenzen gibt. So gewinnen z.B. extremistische Parteien wie die AfD immer mehr Solidarität und Zustimmung. Man sollte in der Kommunikation auch seine eigene Meinung reflektieren, um mögliche Manipulationen zu erkennen. Ein Indikator wäre z.B. das ständige Wiederholen von Äußerungen Anderer. Meinungsfreiheit erreicht zudem eine Grenze, wenn es vom Gesprächspartner als aufdringlich und störend empfunden wird, wie sich unter anderem im Lied „Behalte deine Meinung“ von der deutschen Band Madsen zeigt. (vgl. Vers 11-12). Letztendlich lässt sich sagen, dass so viel Meinungsfreiheit wie möglich gewahrt werden muss.
Aber dennoch sollte man bei sprachlichen Auseinandersetzungen die drei Postulate der Kommunikationsethik, also Akzeptanz, Lösungsorientierung und die Gewährung anderer Meinungen beachten. Wenn dies nicht geschieht, kann nämlich die Meinungsfreiheit eine Grenze erreichen, ab der man in den radikalen Bereich gerät.
Lara Hartleben
11 JA